Wettspielordnung/Wettspielbedingungen
Ständige Platzregeln

Stand: März 2012

1. Regeln/Platzregeln
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des Golfclub Mettmann e.V. Vorgabenwirksame Wettspiele werden auf Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
Für bestimmte Wettspiele können veränderte Regeln gelten, die dann für dieses Wettspiel Vorrang haben, und in der jeweiligen Wettspielausschreibung beschrieben sind.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge

2. Driverköpfe
Driverköpfe ( Regel 4 - 1, Anhang II, Ziffer 4.c)
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, dessen Modell und Loft in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt wird. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit.

Strafe für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung ohne diesen zu spielen:
Lochspiel: Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochwettspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.

Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.

Zählspiel und Lochspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.

Jeglicher unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss sofort nach Feststellung eines Verstoßes vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.

Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung:
Disqualifikation

3. Unangemessene Verzögerung/Langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren, oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrere Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.

Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.

Strafe bei Verstoß:
Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.
Bei Wettspielen nach Stableford sollte der Ball aufgenommen werden, wenn kein Netto-Punkt mehr erspielt werden kann.

4. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8b)
Falls ein Spiel von der Spielleitung wegen Gefahr unterbrochen wird, muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden. (siehe Anmerkung zu Regel 6-8b)

Signalisierung: ein langer Signalton

Strafe bei Verstoß: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers — Regel 6-8(II)

5. Wiederaufnahme nach Unterbrechung
Die Wiederaufnahme des Spiels nach Unterbrechung erfolgt auf Anweisung durch die Spielleitung. Durch Bekanntgabe einer definierten Uhrzeit zur Wiederaufnahme des Spiels oder/und durch Signalisierung: wiederholt zwei kurzen Signaltönen

6. Caddies
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.

Strafe bei Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers / der Spielerin

7. Fahren/Mitfahren in Golfwagen (Decision 33-1/8)
Benutzung von Golf-Carts bei vorgabenwirksamen Spielen im GC Mettmann.
Auch wenn in den einzelnen Wettspielausschreibungen nicht immer explizit erwähnt, gilt für die Benutzung von Golf-Carts bei vorgabewirksamen Turnieren immer nachfolgende Einschränkung:
Bei körperlichen Behinderungen, die das Absolvieren von Wettspielrunden ohne Cart nicht erlauben, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht in Form eines G-Scheins. Die Behinderung muss so schwerwiegend sein, dass diese Erleichterung dauerhaft in Anspruch genommen wird. Der Spieler mit dauerhafter Behinderung muss seine aktuelle DGV-Stammvorgabe unter laufender Benutzung eines Carts erspielt haben. Cartbenutzer werden von den Preisen ausgeschlossen, spielen aber um ihr Handicap.
Bei nicht vorgabewirksamen Turnieren und außerhalb von Wettspielen können im Einzelfall Carts auch von Mitgliedern und Gästen ohne dauerhafte Behinderung benutzt werden. Dies gilt nur sofern diese in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und die Platzverhältnisse dies erlauben
Der Einsatz von privaten Carts muss in jedem Einzelfall vom Vorstand genehmigt sein.

8. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebes durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

9. Entfernungsmesser
Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.

10. Unsportliches Verhalten
Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann die Spielleitung gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen: (Regel 33-7)

a) Verwarnung
b) Disqualifikation

Der Spielausschuss bzw. der Vorstand des Golfclub Mettmann e.V. kann überdies gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen.

c) Auflagen
d) Befristete Wettspielsperre

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße; wiederholtes, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

11. Eingebetteter Ball
Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden.

12. Änderungsvorbehalt
Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht:

a) die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
b) die festgelegten Startzeiten zu verändern,
c) die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

Nach dem ersten Start sind die Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

13. Meldegebühr
Die Meldegebühr ist vor dem Start zu entrichten, ausgenommen davon sind Anmeldungen von Mitgliedern, die der Geschäftsstelle eine Bankermächtigung zum Einzug der Meldegebühr erteilt haben.
Bewerber, die ihre Meldung nach Meldeschluss zurückziehen oder nicht antreten, sind zur Zahlung der Meldegebühr verpflichtet.
Bei Verstoß kann der Spielausschuss Sanktionsmaßnahmen ergreifen (z.B. befristete Wettspielsperre).

14. Ausschreibungen/Startlisten/Ergebnislisten/Preise
Mit der Anmeldung erklärt der Wettspielteilnehmer sein Einverständnis, dass sein Name sowohl auf der Start- als auch auf der Ergebnisliste veröffentlicht wird. Bei vorgabenwirksamen Turnieren gibt es kein Doppelpreisausschluss. Die Preise werden nicht weitergegeben.

Nearest to the Pin: es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Longest Drive: es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der Kurzgemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

15. Zählkarten
Nach der Wettspielrunde sind die ausgefüllten und unterschriebenen Zählkarten unverzüglich im Sekretariat abzugeben oder dort in den dafür vorgesehenen Kasten einzuwerfen. Bei Verstoß kann die Wettspielleitung den Spieler/die Spielerin disqualifizieren.

16. Wettspielende
Das Wettspiel gilt nach Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.

17. Extra Day Scores
EDS Runden können gespielt werden, wenn die Voraussetzungen von Ziffer 3.8  des DGV-Vorgabensystems erfüllt sind. Vorherige Anmeldung erforderlich.
Meldegebühr 5,00 €.

Der Spielausschuss
März 2012