Haus-, Platz- und Kleiderordnung des Golfclub Mettmann e. V.

A. Hausordnung

1. Fahrzeuge dürfen nur auf den Parkplätzen des Golfclub Mettmann e.V. und nur in den ausgewiesenen Parkbuchten geparkt werden. Das Parken in Zufahrtswegen oder Sicherheitszonen ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen. Der Golfclub Mettmann e.V. behält sich vor, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

2. Die Automatiktüren zu den Caddyhallen sind mit der Clubausweiskarte von außen zu öffnen.

3. Das Reinigen von Golfschlägern, Golftaschen oder Schuhen in den Caddyhallen und Umkleideräumen ist nicht gestattet. Hierfür stehen die Einrichtungen im Vorhof zur Verfügung. Vor Betreten des Clubhauses sind die Golfschuhe, insbesondere die Spikes, unbedingt zu reinigen.

4. In einem Caddyschrank mit Elektroanschluß darf nur ein Ladegerät angeschlossen werden.

5. In den Garderoben, Umkleideräumen, Duschräumen und Toiletten ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Clubeigene Handtücher dürfen nur innerhalb der Duschräume und Umkleideräume benutzt werden. Strom und Wasser sind sparsam zu benutzen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass beim letzten Verlassen der Garderobenräume die Beleuchtung ausgeschaltet wird.

6. Der Golfclub Mettmann e.V. übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Garderobe.

7. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen während des Aufenthaltes im Clubhaus und der Golfanlage beaufsichtigt sein. Das Spielen an den Geräten auf dem Spielplatz muß beaufsichtigt werden. Die Benutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Tiere dürfen nicht in das Clubhaus und auf die Anlage mitgenommen werden. 

B. Platzordnung

1. Auf Einschränkungen der Bespielbarkeit des Platzes (Platzsperre, Wintergreens, das Tragen der Golftaschen usw.) wird durch besonderen Aushang hingewiesen. Die Platzregeln sind auf den Scorekarten vermerkt. Sonderplatzregeln (zeitlich befristet) werden gegebenenfalls durch zusätzlichen Aushang bekannt gemacht. Die Platzregeln sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

2. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Golfclub Mettmann e.V., alle Mitglieder eines dem DGV angeschlossenen Golfclubs, der VcG und Mitglieder eines ausländischen Golfclubs, die dem jeweiligen nationalen Golfverband angehören. Den Platz dürfen auswärtige Spieler ab Clubvorgabe -36 sowie Spieler des Golfclub Mettmann e.V. ab Clubvorgabe -54 spielen. Alle Mitglieder müssen ihren Baganhänger gut sichtbar befestigt tragen.

3. Gäste müssen sich vor Spielbeginn in das Gästebuch eintragen und eine Gastkarte gegen Zahlung des Greenfees erwerben. Die Gästekarte ist sichtbar am Golfbag anzubringen. Die jeweiligen Spielzeiten für Gäste sind im Sekretariat zu erfragen.

4. Gäste, die den 3-Loch-Kurzplatz, Chipping-Area oder Putting- und Pitching-Green nutzen, müssen vorher das dafür vorgesehene Greenfee zahlen. Die Gastkarte ist sichtbar am Bag zu befestigen. Die Gastkarte für die Übungseinrichtung berechtigt nicht zur Nutzung des 18-Loch-Meisterschaftsplatzes.

5. Durchspielrecht: Grundsätzlich gilt, der schnellere Flight hat Vorrang. Beschleunigtes Spiel an Wochenenden, Feiertagen sowie in Stosszeiten: 3er bzw. 4er Flights bilden. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Platzrecht. Ball aufheben, wenn kein Ergebnis mehr erzielt werden kann (außer Zählspiel). Nicht länger als 5 Minuten nach dem Ball suchen. Bälle im Aus aufgeben. Im Zweifel immer provisorischen Ball spielen. Spielzeiten kontrollieren; Tafel an der 10 beachten.

Weitere gültige Platzregeln siehe auch Rückseite der Scorekarte.

6. Der 18-Loch-Meisterschaftsplatz darf nur mit Golfschuhen mit den verbindlich vorgeschriebenen Spikes (Metall- oder Softspikes) betreten werden (s. Aushang im Sekretariat oder am „schwarzen Brett“).

7. Es darf erst abgeschlagen werden, wenn der Abschlag ohne Gefahr für den vorausspielenden Flight ausgeführt werden kann. Auf den Abschlägen sind keine Probeschläge erlaubt.

8. Jeder Spieler muß ein eigenes Bag und eigene Schläger mit sich führen.

9. Herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) sind wieder einzusetzen und festzutreten.

10. Auf dem 18-Loch-Meisterschaftsplatz sowie auf dem 3-Loch-Kurzplatz, Chipping Area oder Putting- und Pitching Green darf nicht mit Driving- Range-Bällen gespielt werden.

11. Caddy-Wagen dürfen nicht zwischen Grün und Grünbunkern gezogen werden. Das Fahren mit Caddy- oder Elektrowagen um die Grüns muß in einem Abstand von mindestens 3 Metern erfolgen. Pitchmarken auf den Grüns sind zu beseitigen.

12. Das Schlurfen mit den Golfschuhen auf dem Grün hinterläßt Spuren und ist daher zu unterlassen.

13. Bunker werden von der flachen Seite her betreten und müssen nach dem Schlag sorgfältig geharkt werden. Die Harke ist im Bunker abzulegen.

14. Jeglicher Abfall wie z. B. Zigarettenkippen, Zigarren-Endstücke, Dosen, Dosenverschlüsse, Flaschen, Papier, Plastik usw. darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter (Körbe an jedem Abschlag) geworfen werden. 

15. Benutzung von Golf-Carts im GC Mettmann

a) Ergänzung der Wettspielbedingungen für vorgabenwirksame Spiele. Auch wenn in den einzelnen Wettspielausschreibungen nicht immer explizit erwähnt, gilt für die Benutzung von Golf-Carts bei vorgabenwirksamen Turnieren immer nachfolgende Einschränkung:

Bei körperlichen Behinderungen, die das Absolvieren von Wettspielrunden ohne Cart nicht erlauben, ist die Benutzung gestattet.

Es besteht Attestpflicht in Form eines G-Scheins.

Die Behinderung muss so schwerwiegend sein, dass diese Erleichterung dauerhaft in Anspruch genommen wird.

Der Spieler mit dauerhafter Behinderung muss seine aktuelle DGVStammvorgabe unter laufender Benutzung eines Carts erspielt haben.

b) Bei nicht vorgabenwirksamen Turnieren und außerhalb von Wettspielen können im Einzelfall Carts auch von Mitgliedern und Gästen ohne dauerhafte Behinderung benutzt werden. Dies gilt nur sofern diese in ausrechender Zahl zur Verfügung stehen und die Platzverhältnisse dies erlauben.

c) Der Einsatz von privaten Carts muss in jedem Einzelfall vom Vorstand genehmigt sein. 

Greenfeefreies Spielen

16. Präsidenten von Golfclubs sowie Spielführer im Landesgolfverband Nordrhein-Westfalen dürfen greenfeefrei spielen. Externe Golf-Professionals dürfen den 18- Loch-Platz in einem Kalenderjahr 3-mal greenfeefrei bespielen. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Übungscenters und der Driving-Range. Danach müssen sie das jeweils gültige Green- bzw. Rangefee entrichten. Jeder Golf-Professional muss sich vor der Nutzung der Platzanlage in das Gästebuch eintragen. Die Gästekarte ist sichtbar am Golfbag anzubringen.

Einem externen Golf-Professional ist es nicht gestattet, auf der Anlage des Golfclub Mettmann e.V. Unterricht, sei es auf der Driving- Range, dem Übungscenter oder dem 18-Loch-Platz, gleich welcher Art, zu erteilen.

Eventuelle Sonderregelungen für externe Golf-Professionals können nur durch den Vorstand oder die Geschäftsführung genehmigt werden.

Als Golf-Professional wird nur anerkannt, wer einen gültigen PGAAusweis vorlegen kann. 

Driving-Range/Übungscenter

17. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, vor die überdachten Abschlagplätze (Kabinen) zu gehen oder sich aufzuhalten. Die Kabinen sind nur durch die Türen zu betreten.

18. Die Abschlagplätze oder Kabinen, die für die Pro’s reserviert sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Pro’s benutzt werden.

19. Leere Balleimer sind nach Gebrauch wieder in den Raum der Ballausgabe- Maschinen zurückzubringen.

20. Das Putting-Green an den Abschlagkabinen darf nur zum Putten genutzt werden, weil es durch andere Übungsschläge beschädigt wird. Chippen oder Pitchen ist untersagt. Es gibt ein gesondertes Pitching-Green und Chipping-Green am Ende des 3- Loch-Übungsplatzes.  

Kleiderordnung

21. Es wird auf eine korrekte und angemessene Golf- Kleidung auf unserer gesamten Anlage Wert gelegt.

Kopfbedeckung:
 Schirmmützen (Caps) – nur mit der Spitze nach vorn getragen. Auch alle sonstigen golfüblichen Kopfbedeckungen sind akzeptabel.

Hemden:
Bitte immer mit Kragen (auch Rollkragen) und Ärmel! Hemden und Poloshirts sollten möglichst in der Hose getragen werden. Kragenlose Hemden, selbst die, die von bekannten Golf-Herstellern gefertigt wurden, sowie T-Shirts aller Art sind nicht erwünscht.

Lange Hosen:
Verwaschene oder fransige Jeans sind untersagt, klassische Jeans und Hosen entsprechen unserer Kleiderordnung.

Kurze Hosen:
Bermudashorts und andere Hosen sollten bis zum Knie reichen.

Damen:
Bitte beachten Sie, das kragenlose Blusen, Shirts oder Tops nicht erwünscht sind. Blusen und Polohemden müssen Kragen aufweisen, dürfen aber durchaus ärmellos sein. Der Ausschnitt sollte maßvoll sein. Rückenfreie Oberteile sind auf jeden Fall tabu. Hosen, Shorts (in angemessener Länge) und Golfröcke sind selbstverständlich gern gesehen. 

Wir danken allen Mitgliedern und Gästen für die Einhaltung dieser Kleiderordnung in allen Bereichen unseres Golfclubs, einschließlich der Driving–Range und den anderen Übungseinrichtungen.

Bei Fragen zum allgemeinen Spielbetrieb wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, den Vorstand oder deren Beauftragte. Sie sind allen Nutzern der Anlage gegenüber auskunfts- und weisungsbefugt.

Den Anweisungen der Platzaufsicht ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Wir wünschen Ihnen ein schönes und erfolgreiches Spiel.

Vorstand und Beirat des Golfclub Mettmann e.V.

Mettmann, im Juni 2010